Das Wichtigste in Kürze
- Schließen Sie sofort den Haupthahn. Er sitzt meist im Keller hinter dem Wasserzähler.
- Schalten Sie die Sicherungen der betroffenen Räume ab, bevor Sie nasse Bereiche betreten.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bevor Sie aufräumen.
- Melden Sie den Schaden innerhalb von 24 Stunden bei Ihrer Versicherung.
Ein Rohrbruch kommt fast immer unerwartet: nachts, am Wochenende oder wenn niemand zu Hause ist. Ob aus einem kleinen Leck ein Schaden von mehreren tausend Euro wird, entscheidet sich oft in den ersten Minuten. Unser Installateurmeister Thomas Berger erklärt, was Sie sofort tun sollten und was Sie besser den Profis überlassen.
1. Haupthahn sofort schließen
Der wichtigste Handgriff zuerst: Drehen Sie den Haupthahn im Uhrzeigersinn zu, bis er fest sitzt. In Mehrfamilienhäusern gibt es oft zusätzlich ein Absperrventil in der Wohnung, meist im Bad oder in der Küche hinter einer Revisionsklappe.

Lässt sich der Hahn nicht bewegen, wenden Sie keine Gewalt an. Ein abgerissenes Ventil verschlimmert den Schaden. Rufen Sie in diesem Fall sofort unseren Notdienst.
2. Strom in betroffenen Räumen abschalten
Wasser und Strom sind eine lebensgefährliche Kombination. Schalten Sie im Sicherungskasten die Stromkreise der betroffenen Räume ab, bevor Sie nasse Bereiche betreten.
Steht der Sicherungskasten selbst im Wasser, betreten Sie den Raum nicht. Verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie den Notdienst unter 0211 224 88 10.
3. Wasser eindämmen und Wertsachen sichern
Jetzt geht es darum, die Ausbreitung zu stoppen. Diese Schritte helfen sofort:
Stellen Sie Eimer und Schüsseln unter die Austrittsstelle.
Legen Sie Handtücher an Türschwellen, damit das Wasser nicht in andere Räume läuft.
Bringen Sie Elektrogeräte, Dokumente und Teppiche ins Trockene.
Öffnen Sie Fenster, damit die Feuchtigkeit abziehen kann.
4. Schaden mit Fotos dokumentieren
Bevor Sie aufräumen, fotografieren Sie alles: die Austrittsstelle, nasse Wände und Böden sowie beschädigte Möbel. Notieren Sie Uhrzeit und Stand des Wasserzählers. Diese Dokumentation ist die Grundlage für jede Versicherungsleistung.


5. Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Wer zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde:
| Was ist beschädigt? | Wer zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Leitungsrohre, Wände und Estrich | Wohngebäudeversicherung |
| Möbel, Teppiche und Elektrogeräte | Hausratversicherung |
| Schaden in der Nachbarwohnung | Private Haftpflichtversicherung |
| Leckortung und Bautrocknung | Meist Wohngebäudeversicherung |

„Die meisten Folgeschäden entstehen nicht durch den Rohrbruch selbst, sondern weil zu spät getrocknet wird. Wer früh misst, spart später oft tausende Euro.“
Thomas Berger
Installateurmeister
Nach dem Notfall: Ortung, Reparatur, Trocknung
Ist die akute Gefahr gebannt, beginnt die eigentliche Arbeit. Mit Messtechnik orten wir das Leck, ersetzen das defekte Rohrstück und trocknen Wände und Böden vollständig, bevor sie wieder verschlossen werden.



Was kostet ein Rohrbruch?
Die Kosten hängen vom Umfang ab. Diese Festpreise gelten als Einstieg in Düsseldorf, inklusive Anfahrt:
Fazit
Ruhe bewahren, Haupthahn zu, Strom aus, Fotos machen, Versicherung informieren. Wer diese Reihenfolge kennt, hält den Schaden klein. Für alles Weitere sind wir rund um die Uhr für Sie da.
Häufige Fragen zum Rohrbruch
Wie schnell muss ich einen Rohrbruch melden?
So schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Viele Versicherungen verlangen eine unverzügliche Meldung, sonst kann die Leistung gekürzt werden.
Darf ich einen Rohrbruch selbst reparieren?
Aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen sollte die Reparatur immer von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Wie lange dauert die Trocknung nach einem Rohrbruch?
Die Trocknung dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen, abhängig vom Ausmaß der Durchfeuchtung.
Zahlt der Vermieter bei einem Rohrbruch in der Mietwohnung?
Bei Gebäudeschäden ist der Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung zuständig, sofern der Mieter den Schaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.




